Glossar
- Paragraph 175
Der § 175 StGB stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Er wurde 1871 im Kaiserreich eingeführt und 1935 durch die Nazis noch verschärft. Aber auch nach der Befreiung 1945 endete die Verfolgung von Homosexuellen nicht: der NS-Strafrechtsparagraph 175 bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Erst 1994 wurde der § 175 vollständig und endgültig abgeschafft. Insgesamt wurden in Deutschland seit 1935 etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen 175 StGB verurteilt: viele haben eine Verurteilung mit dem Leben bezahlen müssen, weil sie ins Konzentrationslager eingewiesen wurden. Oder sie haben ihre Gesundheit für immer verloren und wurden gesellschaftlich geächtet.
