Glossar
- Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. Es soll gesellschaftlich benachteiligte Minderheiten, darunter auch Schwule und Lesben vor Diskriminierung im öffentlichen und speziell im Erwerbsleben schützen. Zwar muss die Person noch immer beweisen, dass er oder sie diskriminiert wurde, was oft nicht einfach ist. Steht aber die Benachteiligung fest, muss nicht mehr voll bewiesen werden, dass der Grund dafür die sexuelle Orientierung war. Nach § 22 AGG reicht es, "Indizien" dafür beizubringen, also Anhaltspunkte wie abfällige Sprüche des Arbeitgebers.